Am 1.1.2007 trat die Schwerarbeiterverordnung in Kraft. Im folgenden Bericht informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte dieser viel diskutierten Verordnung.
Schwerarbeitsverordnung !
Am 1.1.2007 trat die Schwerarbeiterverordnung in Kraft.
Für Zwecke der richtigen Berechnung einer künftigen Pension für Ihre Dienstnehmer, sind ab dem 1.1.2007 alle jene Zeiten aufzuzeichnen und zu dokumentieren, in denen besonders belastende Berufstätigkeiten ausgeübt werden (BGBL. II 104/2006 v. 9.3.2006).
Die Meldung ist durch den Dienstgeber einmal jährlich bis Ende Februar des Folgejahres (somit erstmals im Februar 2008 für 2007) an die Krankenkasse zu melden.
Personen, die nach dem GSVG oder FSVG oder BSVG versichert sind, haben die Meldung der Schwerarbeitszeiten ab dem 1.1.2007 in gleicher Weise selbst zu erstatten.
Die Meldepflicht gilt für Männer ab 40 und für Frauen ab 35 Jahren. Bei unterlassener Meldung sind Schaden-ersatzforderungen seitens der Dienstnehmer in künftigen Jahren nicht auszuschließen.
Besonders belastende Berufstätigkeiten sind z.B. Arbeiten unter Hitze und Kälte, unter chemischen und physikalischen Einflüssen, körperliche Arbeiten bei denen Männer mehr als 2000 Arbeitskalorien und Frauen mehr als 1400 Arbeitskalorien pro Tag verbrauchen…… Eine genaue Einordnung erscheint mit großen praktischen Problemen behaftet!
Eine Liste mit den einzelnen Berufen und Kalorienverbrauch können Sie mit untenstehendem Link als pdf-Dokument downloaden.
Da in unserem Lohnprogramm die Möglichkeit geschaffen wurde, diese Tätigkeiten monatlich mitzuerfassen, brauchen wir von Ihnen die jeweiligen Tage an denen Schwerarbeit geleistet wurde, damit wir die Meldung für Sie an die Krankenkasse vornehmen können. Wir bitten Sie daher uns rechtzeitig (vor der nächsten monatlichen Abrechnung) die Schwerarbeitstage Ihrer Dienstnehmer mitzuteilen. Für die bereits abgerechneten Monate können wir diese nacherfassen.
Ihr Lohnbüro
Sep 19, 2007 /
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