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Vermietung oder gewerblicher Grundstückshandel?

Ob der Verkauf einer Wohnung in die private Sphäre fällt, oder dem gewerblichen Grundstückshandel zugerechnet wird, kann von enormer Bedeutung sein. Im besten Fall kann der Verkaufserlös nämlich steuerfrei sein.

Apr 21, 2001 / Mehr »

Wirtschaftskammer senkt Gebühren

Bereits mit der Lösung des Gewerbescheins wird man erstmalig von der Wirtschaftskammer zur Kasse gebeten. Die Kammerumlagen I und II sind den Unternhemern ebenso als Kostenfaktoren bekannt. Das soll nunmehr alles "ganz" anders werden.

Mai 08, 2001 / Mehr »

Zinsen auf Steuernachzahlungen

Die Planung der Bezahlung von Steuern wird ab 1. Okober 2001 wichtig werden, denn ab diesem Zeitpunkt verlangt der Finanzminister Zinsen für Steuernachzahlungen, die das Jahr 2000 betreffen.

Jun 18, 2001 / Mehr »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kfz's

Die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobusse finden Sie hier. Die Liste wurde nunmehr auf den neuesten Stand gebracht.

Okt 05, 2005 / Mehr »

Aktuelles zur Getränkesteuer

Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Rechtswirkung von Getränkesteuerzahlungen für alkoholische Getränke unter Vorbehalt abgesprochen.

Jul 20, 2001 / Mehr »

Vermietung oder gewerblicher Grundstückshandel?

Ob der Verkauf einer Wohnung in die private Sphäre fällt, oder dem gewerblichen Grundstückshandel zugerechnet wird, kann von enormer Bedeutung sein. Im besten Fall kann der Verkaufserlös nämlich steuerfrei sein.

Die Vermietung von Wohnungen wird von der Finanz grundsätzlich der privaten Sphäre zugerechnet. Die daraus erzielten Überschüsse gehören zur Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ und müssen versteuert werden.
Sollte eine Wohnung innerhalb der sogenannten „Spekulationsfrist“ von 10 Jahren dann veräußert werden, ist auch der daraus erzielte Gewinn steuerpflichtig. Wird hingegen diese Frist überschritten, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Gewerblicher Grundstückshandel
Anders verhält es sich im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels. Hier ist ein Veräußerungsgewinn nämlich unabhängig von der Behaltedauer der Wohnung steuerpflichtig. Da sich die Abgrenzung zwischen Privatsphäre und gewerblichem Grundstückshandel sehr schwierig gestaltet, ist es nicht verwunderlich, dass es deshalb regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerzahler kommt.
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes
Ende 2000 hatte der Verwaltungsgerichtshof den Wohnungsvermietern ein wenig Schützenhilfe gegeben. Das Höchstgericht hatte nämlich gefordert, dass es sich der Fiskus bei der Einordnung einer Tätigkeit in den gewerblichen Grundstückshandel nicht zu einfach machen darf.
Bisher hat sich die Finanz nämlich bei mehreren Liegenschaften bloß eine durchschnittliche Behaltedauer der Wohnungen ausgerechnet, ohne dabei auf die entscheidende Behaltedauer des einzelnen Objektes Rücksicht zu nehmen. Außerdem stellte das Höchstgericht fest, dass bei einem An- und Verkauf von Liegenschaften in einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren schon besondere Umstände vorliegen müssen, um von einem gewerblichen Grundstückshandel sprechen zu können.
Voreilige Entscheidungen?
Sollte Ihnen die Finanzbehörde ebenfalls einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellt haben, sollten Sie diese - vielleicht voreilig getroffene – Entscheidung der Behörde keinesfalls akzeptieren. Sprechen Sie mit uns, damit wir die näheren Umstände Ihres Falles klären und Ihnen vielleicht doch noch den Weg zur Steuerfreiheit weisen können.

Kontakt

Mag. Gerald Pilz
gerald.pilz@pilz-rath.at
03112 / 25 81-0

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