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Abfertigung NEU – Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Haben Sie bereits eine Mitarbeitervorsorgekasse gewählt? Um sich einen Überblick über die Konditionen der einzelnen Mitarbeitervorsorgekassen zu verschaffen, müssen Sie weiterklicken.

Nov 06, 2002 / Mehr »

Abfertigung NEU – Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Haben Sie bereits eine Mitarbeitervorsorgekasse gewählt? Um sich einen Überblick über die Konditionen der einzelnen Mitarbeitervorsorgekassen zu verschaffen, müssen Sie weiterklicken.

Die Auswahl einer bestimmten Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) hat für den Dienstgeber (DG) eigentlich keine Auswirkung, da in jedem Fall seitens des DG die Beiträge in Höhe von 1,53% des Entgelts zu leisten sind und nicht mehr.

Wesentlich anders stellt sich natürlich die Situation aus der Sicht der Dienstnehmer dar. Je günstiger die Konditionen (Verwaltungskosten, Barauslagen) und je ertragreicher die Veranlagung (Veranlagungspolitik, Zinsgarantie), desto mehr kommt am Ende für die Dienstnehmer heraus. Im Sinne eines verantwortungsvollen Dienstgebers sind natürlich auch diese berechtigten Dienstnehmerinteressen zu beachten.

Auswahl der MVK – bei einem Betrieb ohne Betriebsrat

Grundsätzlich hat der DG die MVK auszuwählen. Seine Wahl hat er innerhalb einer Woche allen (!) Dienstnehmern schriftlich mitzuteilen. 1/3 der Dienstnehmer kann der Wahl widersprechen. Dann hat der DG einen neuen Vorschlag zu erstatten. Wird auch dieser nicht angenommen, so entscheidet die Schlichtungsstelle des Arbeits- und Sozialgerichtes über die auszuwählende MVK.

Abschließend finden Sie einen Link über den Sie wesentliche Informationen über die bestehenden MVK’s ersehen können. Inklusive eines kompletten Vergleichs der Konditionen.

Die Mitarbeitervorsorgekassen im Vergleich
http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_999_Suche.a&cid=1128422349697

Kontakt

Mag. Gerald Pilz
gerald.pilz@pilz-rath.at
03112 / 25 81-0

Nov 06, 2002 / Nach oben

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